Die fleissigen Wichtel stellen für Sie einige Fragen, die sie auch gleich beantworten, damit Sie ohne grosse Umschweife sehen, was die fleissigen Wichtel für Sie tun können. Und falls noch mehr Fragen von Ihrer Seiter her sind, freuen wir uns, Ihnen diese gewissenhaft und professionell zu beantworten.

Allgemeines

Was bedeutet die Abkürzung FAQ?

FAQ steht für frequently asked questions; auf Deutsch häufig gestellte Fragen, welche dem Besucher die wichtigsten Fragen beantworten.

Wie erteile ich einen Auftrag?

Sie vereinbaren ein persönliches Gespräch bei Ihnen vor Ort. Dort nehmen wir Ihre Anliegen und Bedürfnisse auf und besichtigen das Objekt. Nach dem Erhalt der Auftragsbestätigung/Offerte und dem Unterzeichnen der allgemeinen Geschäftsbedingungen werden wir umgehend aktiv.

In welcher Region sind Sie tätig?

Wir sind in der Ostschweiz tätig. Fragen Sie uns einfach nach weiteren Regionen oder Orten an.

Umzug

Was kostet mein Umzug?
Der Umzugspreis setzt sich aus vielen Faktoren zusammen. Für den eigentlichen Transport (Beladung – Transport – Entladung) ist neben dem Umzugsvolumen insbesondere die Entfernung entscheidend. Weitere Faktoren sind, sofern gewünscht, die Ein- und Auspackarbeiten, der Möbelab- und aufbau sowie die Bestellung des Packmaterials. Die Einrichtung einer Halteverbotszone, der Transport von Klavieren oder Flügeln oder die kurzzeitige Zwischen-lagerung des Umzugsgutes sind ebenfalls relevante Punkte für die Ermittlung des Umzugspreises. Sehr gerne erstellt die fleissigen Wichtel Umzüge Ihnen einen verbindlichen Kostenvoranschlag, sprechen Sie uns an.

Welche Qualitätsstandards gibt es bei den fleissigen Wichtel?
Wir besitzen das Qualitässiegel von ImmobilienScout 24. Folgende Kriterien müssen dabei erfüllt werden;

  • Umzugsunternehmen, die eine überdurchschnittliche Qualität bei der Ausführung ihrer Arbeit aufweisen und diese durch die Einreichnung erforderlicher Nachweise belegen
    ImmobilienScout24 prüft u.a., ob das Umzugsunternehmen mit festangestellten Mitarbeitern arbeitet und eine gültige Haftpflichtversicherung vorhanden ist.
  • Um unsere Qualität permanent zu verbessern, führen wir zusätzlich umfangreiche Kundenbefragungen durch. Das Ergebnis: 100% positive Bewertungen auf ImmobilienScout24 und auf unserer Webseite.

Wann muss ich mit der Umzugsplanung beginnen?
Am besten ist es, vier bis fünf Wochen vor dem Umzug mit der Planung zu beginnen. Dadurch haben Sie und wir genug Zeit, um alle relevanten Punkte zu besprechen und alles Notwendige zu organisieren. Es ist im Einzelfall natürlich auch möglich, kurzfristiger zu reagieren. Melden Sie sich am besten direkt bei unserem Umzugsberater und fragen Sie nach, ob Ihr Wunschtermin noch realisierbar ist.

Wer ist während des Umzuges mein Ansprechpartner?
Von der ersten Kontaktaufnahme bis hin zum Abschluss aller Arbeiten haben Sie immer den Geschäftsführer. Damit stellen wir sicher, dass keine Informationen verloren gehen und Sie als unser Kunde optimal betreut werden.

Kann ich bei Ihnen Verpackungsmaterial mieten oder kaufen?
Selbstverständlich stellen wir Ihnen auf Wunsch rechtzeitig vor Umzugsbeginn unser Profi-Packmaterial zur Verfügung, damit Sie in aller Ruhe einpacken können. Das Umzugsmaterial finden Sie auf unserer Homepage. Sollten Sie sich bei dem einen oder anderen Gegenstand unsicher sein, sind wir auch gerne beim Verpacken behilflich.

Wie bin ich gegen Umzugsschäden geschützt?
Die fleissigen Wichtel haften für durch sie verursachte Beschädigungen bezw. Verluste an Ihrem Umzugsgut gemäss den gesetzlichen Bestimmungen bis zu einer Höhe von Fr. 20’000.00. Die gesetzliche Haftung des Spediteurs besteht automatisch und bedarf keiner gesonderten Vereinbarung. Sie ist jedoch dem Grunde und der Höhe nach begrenzt. Um Ihnen alle denkbaren Unannehmlichkeiten im Schadensfall zu ersparen, bieten wir eine spezielle Transport-versicherungspolice an, die in ihrer Deckung wesentlich über die gesetzlichen Haftungsbestimmungen hinausgeht. Sprechen Sie einfach unseren Geschäftsführer zu diesem Thema an.

Wann muss ein Schaden gemeldet werden?
Der Umziehende ist verpflichtet, sein Umzugsgut bei Ablieferung sorgfältig auf äusserlich erkennbare Beschädigung-en bezw. Verluste zu überprüfen und diese auf dem Umzugsprotokoll detailliert festzuhalten. Später festgestellte Schäden müssen 24 Stunden nach Beendigung der Arbeiten schriftlich der Firma die fleissigen Wichtel gemeldet werden. In diesem Fall ist der Umziehende jedoch beweispflichtig.

Verdeckte Schäden
Darunter versteht man Schäden an verpacktem Umzugsgut, die bei Ablieferung äusserlich nicht erkennbar sind. Diese müssen innerhalb 14 Tagen nach Beendigung des Umzuges schriftlich gemeldet werden. Eine Haftung besteht jedoch nur für Kartons und/oder Behältnisse, die durch unsere Packer ein- und ausgepackt wurden.

Gesetzliche Bestimmungen der Abwicklung im Schadensfall
Die Regulierung des anerkannten Schadens erfolgt gemäss den Versicherungsrichtlinien nach dem Zeitwertprinzip. Dem Geschädigten wird die Reparatur des beschädigten Gegenstandes bis maximal zur Höhe des Zeitwertes erstattet.
Der Zeitwert wird bei Möbeln wie folgt ermittelt: 25% Wertminderung für das Jahr der Anschaffung, danach 10% Wertminderung vom jeweiligen Restwert je weiteres Jahr.

Kann ich mein Umzugsgut bei Ihnen zwischenlagern?
Sollten Sie Ihr Umzugsgut nicht direkt entladen können, z.B. weil Ihre neue Wohnung noch renoviert wird oder Sie noch keine neue Wohnung am Zielort gefunden haben, können Sie gerne unseren Lagerservice nutzen. Auch bei Teileinlagerungen während Ihres Auslandaufenthalts sind wir Ihnen gerne behilflich. Bei Fragen zum Ablauf und zu den möglichen Lagerorten sprechen Sie einfach den Geschäftsführer an.

Ist Ihr Kostenvoranschlag verbindlich?
Ja, der Preis ist auf der Grundlage der getroffenen Absprachen bis zum angegebenen Zeitpunkt verbindlich. Sollten sich später noch Änderungen ergeben, z.B. wenn weitere Nebenleistungen gewünscht werden oder sich das Umzugsvolumen verändert, dann erstellen wir Ihnen gerne ein neues Angebot. Sollten während des Umzuges noch Zusatzarbeiten benötigt werden, werden diese entsprechend dem tatsächlichen Aufwand nachträglich abgerechnet.